SSBL COVID-Massnahmen, Bewohner und Betreuerin im Alltag | © Philippe Rossier

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Informationsportal für Angehörige und Vertretungen

Aktuelle Coronamassnahmen in der SSBL

Weiterführung der Schutzmassnahmen

Grundsätzlich gelten keine Schutzmassnahmen mehr. Wir halten uns an die empfohlenen Massnahmen des BAG wie regelmässiges Händewaschen, Husten/Niesen in Taschentuch oder Armbeuge, kein Händeschütteln.

Symptome

Auch bei leichten Symptomen wird ein Test durchgeführt, damit möglichst schnell eventuelle Erkrankungen identifiziert werden und die notwendigen Massnahmen eingeleitet werden können, um eine Verbreitung der Infektion in der Gruppe/Standort zu vermeiden.

Nach engem Kontakt zu Personen die an Covid-19 erkrankt sind

Wenn möglich wird ein Antigen-Schnelltest an Tag 0 und Tag 4 durchgeführt. Die Kontakte und Aktivitäten ausserhalb der eigenen Gruppen werden in der Folge für 5 Tage reduziert.

Isolation

Bewohner und Bewohnerinnen bleiben, wenn möglich, für 5 Tage im Zimmer damit Kontakte zu anderen Klienten und Klientinnen vermieden werden (mind. 2 Tage asymptomatisch). Nach der Aufhebung wird darauf geachtet, dass die Schutzmassnahmen min. bis Tag 10 strikt eingehalten werden. Ebenso bei Besuchen im Restaurant oder bei Arbeits-/Freizeitaktivitäten mit anderen Gruppen.

Besuche

Wir freuen uns sehr, dass Besuche in den Wohngruppen wieder möglich sind unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie dürfen keine Symptome aufweisen oder an Covid-19 erkrankt sein.
  • Sie halten die Schutzmassnahmen ein.

Sollte jemand in der Wohngruppe an Covid-19 erkrankt sein, können wir leider keine Besuche zulassen. In diesem Fall steht weiterhin ein Besuchsraum zur Verfügung und bei schönem Wetter ist man am besten im Aussenbereich.

Tagesstätte Triva

Grundsätzlich gelten keine Schutzmassnahmen mehr. Wir halten uns an die empfohlenen Massnahmen des BAG wie regelmässiges Händewaschen, Husten/Niesen in Taschentuch oder Armbeuge, kein Händeschütteln.

Gruppendurchmischungen

Sind ab Mai wieder möglich und somit auch wieder gruppenübergreifende Arbeits-, Freizeit und Ferienangebote.

Rückkehrregelung

Für Klienten und Klientinnen, die sich länger als 24h ausserhalb der SSBL aufhalten empfehlen wir weiterhin einen Antigen-Schnelltest.

Für Klientinnen und Klienten, die länger als 1 Woche abwesend sind, empfehlen wir einen AntigenSchnelltest bei Wiedereintritt und wiederholt am Tag 4 oder Tag 5.

Schutzkonzept

Das Restaurant pro nobis und Café Rathausen sind für die Öffentlichkeit zugänglich.

 

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