Anmeldung/Zuweisung
Wichtiges zur Aufnahme
Für Wohnplätze werden Frauen und Männer mit geistiger und mehrfacher Behinderung aufgenommen. Bei der Aufnahme von Erwachsenen gilt es Folgendes zu beachten:
- Der Eintritt erfolgt in der Regel ab 18 Jahren und ist spätestens vor Eintritt ins Rentenalter möglich.
- Der gesetzliche Wohnsitz der Person oder ihrer Vertretung muss im Kanton Luzern liegen (Ausnahmen müssen speziell geprüft werden).
- Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Kostenübernahmegarantie des Kantons. Jede Aufnahme wird mit Vertrag geregelt.
- Je nach Betreuungsbedarf stellen wir Wohnplätze nur in bestimmten Wohngruppen zur Verfügung.
- Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.
- Interne Übertritte sind möglich. Entsprechende Anliegen werden sorgfältig abgeklärt.
1 - Anfrage
Melden Sie sich mit untenstehendem Formular oder per Telefon bei Incilay Kilic.
2 - Erstabklärung
Ihre Bedürfnisse werden telefonisch geklärt. Dabei nehmen wir Rücksicht auf die Dringlichkeit, die vorhandenen Ressourcen (Platzangebot und Personal) und eine adäquate Platzierung.
3 - Erstgespräch
Sie lernen die Fachpersonen und die Räumlichkeiten der Wohngruppe oder Ateliers kennen. Zudem besprechen wir mit Ihnen die individuellen Anliegen und das weitere Vorgehen.
4 - Anmeldung
Jetzt liegt der Entscheid bei Ihnen, ob die SSBL die richtige Institution ist.


Aktuell haben wir freie Plätze.
Anmelde-PDF
Diese Formular entält alle nötigen Informationen, sowie das Anmeldeformular zum Ausfüllen und direkt per E-Mail senden:
Anmelde-Paket Wohnen
Anmelde-Paket Arbeiten
Formular Anfrage
Kosten
Ein Grossteil der Kosten wird von den Gemeinden und Kantonen übernommen. Diese Kostenbeteiligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Gerne geben wir Ihnen persönlich Auskunft.
Kostenbeteiligungsordnung
Die je nach Angebot geltende Kostenbeteiligungsordnung der SSBL für Wohnplatz/Gastplatz, Tagesplatz oder Tagesplatz Triva bildet die Grundlage für die Rechnungsstellung der so genannten Selbstzahlerbeiträge (Kostgeld bzw. Tagestaxe) an die Vertretung. Gedeckt sind diese Leistungen durch IV-Rente, Ergänzungsleistung und Hilflosenentschädigung.