SSBL Bewohner und Betreuerin am Esstisch | © copyright by jutta vogel

Anmeldung

Wichtiges zur Aufnahme

Für Wohn- und Tagesplätze werden Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung aufgenommen. Bei der Aufnahme gilt es Folgendes zu beachten:

  • Der Eintritt erfolgt in der Regel ab 18 Jahren.
  • Eine IV-Rente muss vorhanden sein und spätestens vor dem Rentenalter gesprochen sein.
  • Der gesetzliche Wohnsitz der Person oder ihrer Vertretung muss im Kanton Luzern liegen (Ausnahmen müssen speziell geprüft werden).
  • Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Kostenübernahmegarantie des Kantons. Jede Aufnahme wird mit Vertrag geregelt.
  • Je nach Betreuungsbedarf stellen wir Wohnplätze nur in bestimmten Wohngruppen zur Verfügung.
  • Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. 
  • Interne Übertritte sind möglich. Entsprechende Anliegen werden sorgfältig abgeklärt.

Ihre Ansprechpersonen

Vera Jund, Leitung
Stefanie Bretscher und
Janine Ribeiro

T 041 269 37 38
aufnahmeberatung@ssbl.ch

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1 - Anfrage

Melden Sie sich mit nebenstehendem Anmeldeformular oder per Telefon bei Vera Jund, Stefanie Bretscher oder Janine Ribeiro.

2 - Erstabklärung

Ihre Bedürfnisse werden telefonisch geklärt. Dabei nehmen wir Rücksicht auf die Dringlichkeit, die vorhandenen Ressourcen (Platzangebot und Personal) und eine adäquate Platzierung.

3 - Informationsgespräch vor Ort

Sie lernen Fachpersonen und teilweise die Räumlichkeiten kennen. Zudem besprechen wir mit Ihnen die individuellen Anliegen und das weitere Vorgehen.

4 - Anmeldung

Jetzt liegt der Entscheid bei Ihnen, ob die SSBL die richtige Institution ist.

Anmeldung

DOWNLOAD ANMELDEFORMULAR

Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie es per E-Mail an aufnahmeberatung@ssbl.ch oder per Post an die Adresse:

SSBL Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben
Leitung Angebotsberatung
und Aufnahme
Rathausen 2
6032 Emmen

Beratungsanfrage


                    Kosten

                    Ein Grossteil der Kosten wird von den Gemeinden und Kantonen übernommen. Diese Kostenbeteiligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Gerne geben wir Ihnen persönlich Auskunft. 
                     

                    Kostenbeteiligungsordnung

                    Die je nach Angebot geltende Kostenbeteiligungsordnung der SSBL für Wohnplatz/Gastplatz, Tagesplatz oder Tagesplatz Triva bildet die Grundlage für die Rechnungsstellung der so genannten Selbstzahlerbeiträge (Kostgeld bzw. Tagestaxe) an die Vertretung. Gedeckt sind diese Leistungen durch IV-Rente, Ergänzungsleistung und Hilflosenentschädigung.