SSBL Bewohner und Betreuerin am Esstisch | © copyright by jutta vogel

Anmeldung/Zuweisung

Wichtiges zur Aufnahme

Für Wohnplätze werden Frauen und Männer mit geistiger und mehrfacher Behinderung aufgenommen. Bei der Aufnahme von Erwachsenen gilt es Folgendes zu beachten:

  • Der Eintritt erfolgt in der Regel ab 18 Jahren und ist spätestens vor Eintritt ins Rentenalter möglich.
  • Der gesetzliche Wohnsitz der Person oder ihrer Vertretung muss im Kanton Luzern liegen (Ausnahmen müssen speziell geprüft werden).
  • Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Kostenübernahmegarantie des Kantons. Jede Aufnahme wird mit Vertrag geregelt.
  • Je nach Betreuungsbedarf stellen wir Wohnplätze nur in bestimmten Wohngruppen zur Verfügung.
  • Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. 
  • Interne Übertritte sind möglich. Entsprechende Anliegen werden sorgfältig abgeklärt.

Ihre Ansprechpersonen

Vera Jund, Leitung
und Stefanie Bretscher

T 041 269 37 38
aufnahmeberatung@ssbl.ch

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1 - Anfrage

Melden Sie sich mit untenstehendem Formular oder per Telefon bei Vera Jund oder Stefanie Bretscher.

2 - Erstabklärung

Ihre Bedürfnisse werden telefonisch geklärt. Dabei nehmen wir Rücksicht auf die Dringlichkeit, die vorhandenen Ressourcen (Platzangebot und Personal) und eine adäquate Platzierung.

3 - Erstgespräch

Sie lernen die Fachpersonen und die Räumlichkeiten der Wohngruppe oder Ateliers kennen. Zudem besprechen wir mit Ihnen die individuellen Anliegen und das weitere Vorgehen.

4 - Anmeldung

Jetzt liegt der Entscheid bei Ihnen, ob die SSBL die richtige Institution ist.

Aktuell haben wir freie Plätze.

Anmeldeformular

Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie es per E-Mail an aufnahmeberatung@ssbl.ch oder per Post an die Adresse:

SSBL Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben
Leitung Angebotsberatung
und Aufnahme
Rathausen 2
6032 Emmen

Formular Anfrage


                      Kosten

                      Ein Grossteil der Kosten wird von den Gemeinden und Kantonen übernommen. Diese Kostenbeteiligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Gerne geben wir Ihnen persönlich Auskunft. 
                       

                      Kostenbeteiligungsordnung

                      Die je nach Angebot geltende Kostenbeteiligungsordnung der SSBL für Wohnplatz/Gastplatz, Tagesplatz oder Tagesplatz Triva bildet die Grundlage für die Rechnungsstellung der so genannten Selbstzahlerbeiträge (Kostgeld bzw. Tagestaxe) an die Vertretung. Gedeckt sind diese Leistungen durch IV-Rente, Ergänzungsleistung und Hilflosenentschädigung.