In der SSBL Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben sind Präventionsarbeit, Aufklärung und Bildungsmassnahmen zum Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch fest verankert. In einer Wohngruppe wurde ein Projekt entwickelt, um dies bedürfnisorientiert und praxisnah umzusetzen: Die Bewohnerinnen und Bewohner besuchten die interaktive Ausstellung «Mein Körper gehört mir!» und setzten sich anschliessend an Themenabenden vertieft mit dieser Thematik auseinander.

Im Leitbild der SSBL ist die Vermittlung von «Orientierung und Schutz für ein Leben in Vielfalt» festgehalten. In den Konzepten betr. Sexualität sowie Gewaltprävention hat die SSBL die Grundhaltung, Wertvorstellungen, Verantwortlichkeiten sowie Massnahmen und Mittel definiert: «Zur Prävention von sexualisierter Gewalt werden angemessene Formen von Äusserungen, Handlungen und Berührungen im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Raum thematisiert, dargestellt und geübt. Vorgehensweisen zum Selbstschutz bei sexualisierten Übergriffen werden geübt.» Dieser Leitsatz war ein tragendes Element des lancierten Prozesses.

Bedürfnisorientierte Bildungs- und Präventionsarbeit

Die Auseinandersetzung mit dem Thema hat einen hohen Stellenwert in der SSBL, so auch in unserer Wohngruppe Titlis 3, in der drei Paarbeziehungen gelebt werden. Wir entwickelten daher ein Projekt, das die Bewohnerinnen und Bewohner über ein ganzes Jahr begleiten würde.

Zum Auftakt des Projekts besuchten wir die vom Kinderschutz Schweiz organisierte Ausstellung «Mein Körper gehört mir!». Die Ausstellung traf genau den Nerv der neun Bewohnerinnen und Bewohner und ermöglichte ihnen praxisnahe Erfahrungen. Mit den Büchern «Ein Dino zeigt Gefühle» konnten sie ihre eigenen Gefühle benennen, an einer anatomischen Skizze die menschlichen Körperteile anordnen, über verschiedenartige Berührungen sprechen und darüber, welche «Geheimnisse» vertraulich zu behandeln sind und welche nicht. Im Verlauf des Jahres haben wir gemeinsam die einzelnen Themen in geschlechterspezifischen Gruppen wiederaufgenommen und vertieft. Wir führten vier Themenabende durch: «Körperteile benennen», «Gefühle benennen, gute/schlechte Berührungen unterscheiden», «gute/schlechte Geheimnisse unterscheiden» und abschliessend einen gemeinsamen Reflexionsabend.

Das Highlight war der Thementag: Am «Frauentag/Männertag» kleideten sich die Frauen neu ein, schminkten und frisierten sich. Sie konnten dadurch ihren persönlichen Vorstellungen, was es heisst, Frau zu sein, Ausdruck verleihen. Die Männer beschäftigten sich mit Bowling, Darts spielen und Flippern, sie hatten Freude an Interaktion und lauter Musik. Ein feines Abendessen im Restaurant stellte für beide Gruppen den krönenden Abschluss dar.

Mit dem Projekt ist es uns gelungen, die Bildungs- und Präventionsmassnahmen bedürfnisorientiert und ansprechend zu vermitteln. Unsere Erfahrung hat gezeigt: Menschen mit einer Beeinträchtigung können die Befähigung zum Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch motiviert erleben und erfahren.

Autorin: Myriam Harries

UN-BRK-Artikel: Art. 16 Absatz 1

UN-BRK-Artikel: Art. 16 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Konventionsstaaten, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschliesslich ihrer geschlechterspezifischen Aspekte, zu schützen. Zu den Massnahmen werden unter anderem Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmassnahmen gezählt.