Taxordnung
Die Grundlage für die Rechnungsstellung der sogenannten Selbstzahlerbeiträge (Kostgeld, bzw. Tagestaxe) an die gesetzliche Vertretung, bildet die je nach Angebot geltende Taxordnung der SSBL für Wohnplätze oder Tagesplätze. Gedeckt sind diese Leistungen durch die IV-Rente, Ergänzungsleistung (EL) und Hilflosenentschädigung (HE).
Die Anpassung der Taxordnung für Wohnplätze per 01.01.2012 erfolgt aufgrund der Kürzung der Hilflosenentschädigung für Erwachsene im Heim gemäss IVG Art. 42ter Abs. 2. Dies hätte eine Kürzung der Ermässigung zur Folge gehabt. Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung der SSBL haben entschieden, die Ermässigung nicht zu kürzen. Die Verschiebung erfolgt innerhalb des Kostgeldes.
Für das Jahr 2012 gelten weiterhin die Tarife 2011 der Taxordnung für Tagesplätze (gültig ab 01.01.2011). Damit bleiben die Tagesansätze / Monatspauschalen unverändert.
Taxordnung für Wohnplätze (pdf)
Taxordnung für Tagesplätze (pdf)



