Finanzierung
Per 1.1.2008 wurde die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) eingeführt. Zudem wurde gleichzeitig das neue kantonale Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) eingeführt, welches das bisherige Heimfinanzierungsgesetz (HFG) ersetzt. Damit wurde die Finanzierung der Behinderteninstitutionen neu geregelt. Die IV zieht sich aus der Finanzierung zurück, die Kantone übernehmen die bisherigen Anteile (Betriebsbeiträge) des Bundes bzw. der IV.
Die SSBL verfügt seit 1.1.2008, auf Grundlage des SEG, über einen Leistungsauftrag und eine Leistungsvereinbarung (inkl. Leistungspauschale), anstelle der bisherigen Restdefizitdeckung durch den Kanton.
Der Kanton und die Luzerner Gemeinden sind neu mit einem Anteil von 70 % der grösste Kostenträger der SSBL.



