Aufnahme / Übertritt / Austritt
Aufgenommen werden Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung. Der gesetzliche Wohnsitz der Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung muss im Kanton Luzern liegen. Jede Aufnahme wird mit Vertrag geregelt.
Der Gruppenzusammensetzung wird hohe Bedeutung zugemessen, denn die Menschen sollen sich über Jahre zusammen wohlfühlen.
Die SSBL führt zentral eine Anmeldeliste. Anmeldungen sind frühzeitig erwünscht.
Übertritte innerhalb der SSBL werden begrüsst und wie Neuanmeldungen nach sorgfältiger Abklärung vorgenommen.
Für Entlastungen führt die SSBL Gastplätze in verschiedenen Wohngruppen. Auch hier werden Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr aufgenommen.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Aufnahmebeauftragte Rahel Huber zur Verfügung: rahel.huber@ssbl.ch oder Tel. 041 269 37 20.
Wohnplatzangebot (pdf)
Tagesplatzangebot (pdf)



